Freie Werkstatt? - Zutkowski Auto Motor Service Soest

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Freie Werkstatt?


Immer wieder taucht die Frage auf, ob ein Auto wegen Garantie- und Kulanzfragen in eine Vertragswerkstatt gebracht werden muss.

Innerhalb der Garantiezeit gilt die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren. In der Vergangenheit haben die Hersteller Garantieansprüche daran gekoppelt, dass nur Vertragswerkstätten aufgesucht wurden. Das galt auch für Wartungsarbeiten/Inspektionen und Unfallreparaturen.  

Diese Verknüpfung wurde den Herstellern durch die sog. Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) und ein BGH-Urteil untersagt. Damit sollen auch freie Werkstätten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können. Die in einer freien Werkstatt durchgeführten Inspektionen müssen lediglich den im Serviceheft abgedruckten Vorgaben des Herstellers für die Wartungen entsprechen. Mit anderen Worten, Sie können Ihr Fahrzeug in jeder Situation auch in eine freie Werkstatt bringen.

Wir garantieren Ihnen eine fachgerechte Ausführung aller Arbeiten nach dem Vorgaben des jeweiligen Herstellers. Wir verwenden Original-Markenersatzteile. Damit können Sie uns zu jedem Zeitpunkt vertrauen.
Wichtig für Sie: Wir sorgen aufgrund unserer Unternehmensgrundsätze dafür, dass die Reparatur zu einem fairen Preis durchgeführt wird. Nur ein zufriedener Kunde kommt wieder!


Tel.Nr. 02921-769146 Mail: info@zutkowski.de
Friedrich-Bertram Weg 13, 59494 Soest
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